Zubehör für Pflege und Wartung

Für Ihre regelmäßige Wartung der Laserschneidanlage bieten wir gemäß den Herstellervorgaben Wartungszubehör und Zubehör für den alltäglichen Gebrauch an:


• Laserschutzbrillen
• Linsenreinigungspapier
• Wattestäbchen, Watteröllchen und Wattebausche
• Topol, Optikhandschuhe aus Baumwolle
• Reinigungshalter für Laserlinsen
• Reinigungskoffer


• Polfilter zur Linsenkontrolle
• Wasserfilter
• Filtermatten für Kühlaggregate
• Öle, Motorex (verhindert das Festbrennen von Spritzern)
• Öl für Vakuumpumpe NEOVAC SA-H
• Kompaktfilter für Laserabsauganlagen


Zu allen Produkten erhalten Sie auf Wunsch technische Erläuterungen und selbstverständlich die Datensicherheitsblätter.


Kompakt Filter für Laser-absauganlagen

Plug and Work Kompakt Filter für alle gängigen Laserabsauganlage. Wie gewohnt in Originalteilequalität zu günstigen Preisen.


Filtermatten für Laseranlagen

Filtermatten für verschiedene Maschinentypen und Schnittgrößen ab Lager verfügbar. Die Filtermatten entsprechen der Norm G2 DIN EN779.
Durch die spezielle Oberflächenstruktur nimmt der Filter über einen deutlich längeren Zeitraum die Schmutzpartikel auf. Hierdurch wird eine deutlich längere Funktionszeit erreicht. Dieser Effekt hat sich in mehreren großangelegten Test in Räumen mit stark verschmutzter Umluft gezeigt.


Reinigungskoffer

Der Reinigungskoffer enthält alle notwendigen Zubehörteile, welche für eine fachgerechte Reinigung notwendig sind. Eine Reinigungsanleitung mit praktischen Tipps liegt bei.


Laserschutzbrille

Laserschutzbrillen für verschiedene Arten von Laserquellen (CO2, Yag). Niedrige Schutzstufen für den Laserbediener, bishin zu hohen Schutzstufen zur Wartung am offenen Laserstrahl. Ebenso führen wir Brillen für Träger von Sehhilfen. Sämtliche Brillen tragen das CE- Zeichen nach DIN 207 bzw. 208.


Schweiss- Schutz

Motorex Proweld ist von führenden Laseranlagen Herstellern freigegeben. Es verhindert das Festsetzen von Spritzern auf den Blechen. Eine Ablagerung auf Schneidoptiken ist durch dieses Öl nicht gegeben. Somit werden diese nicht in ihrer Funktion behindert.